Tarifrunde im öffentlichen Dienst

2023

Tarifrunde 2023

 

Am 24. Januar 2023 startet die Tarifrunde für die mehr als 2,4 Millionen Beschäftigten im kommunalen öffentlichen Dienst.

Für die kommunalen Arbeitgeber führt die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) die Tarifverhandlungen gemeinsam mit dem Bund, vertreten durch das Bundesinnenministerium und den Sozialpartnern, den Gewerkschaften Vereinte Dienstleistungsgesellschaft (ver.di) und dbb beamtenbund und tarifunion. 

Auf dieser Seite finden Sie die Positionen der VKA und der Gewerkschaften zur Tarifrunde, Pressemitteilungen, Publikationen, aktuelle Entwicklungen und weitere Hintergrundinformationen.

Informationen zur Tarifrunde 2023

  • Die Tarifverhandlungen beziehen sich im Wesentlichen auf die Entgelte der Beschäftigten, die im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD), im Tarifvertrag Versorgungsbetriebe (TV-V), im Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (Besonderer Teil BBiG und Besonderer Teil Pflege) (TVAöD), im Tarifvertrag für Praktikantinnen/ Praktikanten des öffentlichen Dienstes (TVPöD), im Tarifvertrag für Studierende in ausbildungsintegrierten dualen Studiengängen im öffentlichen Dienst (TVSöD) und im Tarifvertrag zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Beschäftigten in der Fleischuntersuchung (TV-Fleischuntersuchung) geregelt sind. Zudem erwarten die Gewerkschaften eine Verlängerung des Tarifvertrags zu flexiblen Arbeitszeitregelungen für ältere Beschäftigte (TV FlexAZ).

    Verhandelt wird für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst bei Bund und Kommunen, wovon mehr als 2, 5 Millionen Beschäftigte betroffen sind.

  • Die VKA und der Bund (vertreten durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat) verhandeln gemeinsam mit den beiden Gewerkschaften ver.di und dbb beamtenbund und tarifunion. Das Präsidium der VKA hat hierbei die Rolle der Verhandlungskommission inne.

    Die Tarifverhandlungen im sogenannten Kleinen Kreis führen vier Arbeitgebervertreter (je zwei Vertreter des Bundes und der VKA) und vier Gewerkschaftsvertreter. Die VKA ist durch ihre Präsidentin, Oberbürgermeisterin Karin Welge, als Verhandlungsführerin und dem Hauptgeschäftsführer der VKA, Niklas Benrath, vertreten.

     

  • Die Gewerkschaften haben zum 31. Dezember 2022 folgende Tarifvorschriften gekündigt:

    • TVöD 
       - Anlage A zu § 15 TVöD [allgemeine Entgelttabelle] 
      - Anlage C (VKA) zu §§ 1 Abs. 1 der Anlage zu § 56 (VKA) BT-V und 52 Abs. 1 BT-B [Entgelttabelle Sozial- und Erziehungsdienst] 
      - Anlage C zu § 52 Abs. 2 BT-K [Entgelttabelle für Ärztinnen/Ärzte] 
      - Anlage E zu §§ 52 Abs. 1 BT-K und 51a Abs. 1 Satz 1 BT-B [Entgelttabelle Pflegedienst] 
      - Anlage G zu § 46 Abs. 4 BT-K [Bereitschaftsdienstentgelte] 
    • TVAöD 
       - §§ 8 Abs. 1 Besonderer Teil BBiG und § 8 Abs. 1 und Abs. 2 Besonderer Teil Pflege [Ausbildungsentgelte] 
    • TVPöD 
      - § 8 Abs. 1 [monatliches Entgelt] 
    • TVHöD 
      -    § 9 Abs. 1 [Studienentgelt] 
    • TVSöD
      - § 8 Abs. 1 Satz 2 [Entgelt] und Abs. 2 [Studienentgelt] 
    • TV-V 
      - § 6 Abs. 1 mit Anlage 2 [allgemeine Entgelttabelle] 
    • TV-Fleischuntersuchung 
      - §§ 7, 8 und 9 sowie die Anlage 1 zu § 8 Abs. 1 [Entgelte und Zuschläge] 

    Die Bundestarifkommissionen von ver.di und dbb beamtenbund und tarifunion haben sich am 11. Oktober 2022 jeweils mit der Forderungsfindung befasst und die Beschlüsse der VKA übermittelt. 

    1. Verhandlungsauftakt:  24. Januar 2023
    2. Verhandlungsrunde:    22. – 23. Februar 2023
    3. Verhandlungsrunde:    27. – 29. März 2023
  • Die VKA ist durch die Präsidentin der VKA Karin Welge, Oberbürgermeisterin der Stadt Gelsenkirchen, als Verhandlungsführerin der VKA und durch den Hauptgeschäftsführer der VKA, Niklas Benrath, sowie den weiteren Vertretern der Verhandlungskommission vertreten.

  • Kongresshotel Potsdam am Templiner See

    Am Luftschiffhafen 1
    14471 Potsdam
    0331/907-0
    www.kongresshotel-potsdam.de 

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